Eine Frau mit drei Kindern in einer Fußgängerzone.
#GoodPractice

Hessen geht mit gutem Beispiel voran!

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ruft dazu auf, Anträge für Vorhaben zur Begleitung und Forcierung der gemeinsamen Aufklärungs- und Aktivierungskampagne des Bundesfamilienministeriums und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einzureichen.

Das Ministerium fördert das Engagement, wörtlich heißt es: „Auf lokaler Ebene soll eine Bedarfsermittlung und Konzepterstellung sowie schließlich die Durchführung von Angeboten erfolgen, die sich unmittelbar auf die vorgestellte Kampagne beziehen und die zur Verfügung stehenden Materialien integrieren.“

Förderfähig sind alle unmittelbar durch das Projekt entstehenden Personal- und Sachausgaben zu Marktpreisen. Das klingt spannend? Details finden Sie auf der Seite des Förderaufrufs.

Warum nicht gleich ein Schutzkonzept?

Sie wohnen nicht in Hessen? Oder Sie möchten in Ihrer Stadt oder Kommune einen Antrag für ein Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt auf den Weg bringen? Dann sprechen Sie mit engagierten Politiker*innen vor Ort - im Ortsrat, in der Stadtversammlung, im Kreistag. Überzeugen Sie sie davon, wie wichtig es ist, Verantwortung zu übernehmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Beispielsweise in Mainz-Bingen hat das geklappt! Finden Sie hier den Antrag, mit dem es gelungen ist, eine Finanzierung zu erhalten.

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.