Kinder wachsen mit digitalen Medien auf und nutzen sie alltäglich. Sie lernen damit u.a. soziale Beziehungen aufzubauen und zu pflegen, sich kreativ auszudrücken, eigene Identitäten entwickeln und sich zu informieren, beispielsweise für schulische Aufgaben. Doch zu den Risiken, denen Kinder im Internet ausgesetzt sind, gehört auch digitale sexuelle Gewalt. Diese kann in verschiedenen Formen auftreten:
Sexuelle belästigende Kommunikation
Kinder oder Jugendliche werden durch Direktnachrichten und/oder Kommentaren unter den eigenen Posts, Storys oder Live-Streams auf Sozialen Medien wie TikTok oder Instagram sexuell belästigt. Das reicht von zweideutigen Bemerkungen bis hin zu expliziten Anfragen oder dem unerwünschten Zusenden sexueller Bilder (z.B. Dickpics).
Missbräuchliches Sexting: Der Austausch intimer Bilder und Videos wird als „Sexting“ (zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“) bezeichnet. Zu sexueller Gewalt wird Sexting, wenn Kinder ungefragt Nacktfotos zu- geschickt bekommen oder wenn sie verleitet werden, (Nackt-)Fotos von sich zu erstellen oder zu senden. Wenn solche Bilder weiterverbreitet werden, etwa in Klassenchats, ist dies ebenfalls sexuelle Gewalt. Der Austausch intimer Bilder von Kindern unter 14 Jahren ist in Deutschland verboten.
Sextortion: Kinder werden erpresst, nachdem sie intime Aufnahmen verschickt haben. Täter und Täterinnen drohen, diese Bilder zu teilen oder zu veröffentlichen, wenn nicht weitere Aufnahmen oder Geld bereitgestellt werden.
Cybergrooming: Das englische Wort „Grooming“ bedeutet „Striegeln“. Beim Cybergrooming nähern sich Erwachsene Kindern online über harmlos wirkende Gespräche an, oft mit Fake-Profilen. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen, um später sexuelle Handlungen einzufordern, entweder digital oder bei einem realen Treffen.
Pornografie und Missbrauchsdarstellungen: Kinder werden unfreiwillig mit pornografischen Inhalten konfrontiert oder selbst als Objekte in Missbrauchsdarstellungen verwendet. Mit Missbrauchsdarstellungen werden intime Aufnahmen von Kindern unter 14 Jahren bezeichnet. Auch Fotos, die von Kindern selbst angefertigt und online verbreitet werden, zählen dazu. Sie gelten strafrechtlich als kinderporno- grafisches Material, dessen Verbreitung, Erwerb und Besitz in Deutschland strafbar ist.