Sexuelle Belästigung,
Übergriffe und Gewalt im Internet –
wie du Jugendliche
schützen kannst

Sie werden im Internet gegroomt, mit Nacktbildern erpresst oder finden Deepnudes von sich im Klassenchat - sexuelle Gewalt ist für viele Jugendliche mittlerweile alltäglich. Lass Dein Kind damit nicht allein und lass nicht zu, dass Täter davonkommen. Denn die meisten sexuellen Übergriffe im Internet sind strafbar.

Sprich mit Jugendlichen darüber! Meldet sexuelle Belästigungen und Übergriffe oder zeigt digitale sexuelle Gewalt gemeinsam an. Auch wenn es alltäglich ist, darf es nicht einfach hingenommen werden.

Hier erfährst du, wie du Jugendliche schützen und was du tun kannst, wenn etwas passiert ist. 

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Die folgenden Tipps können Dir helfen,
ein Gespräch mit Jugendlichen zu
führen

Einen guten Gesprächsrahmen schaffen

Um mit Jugendlichen über sensible Themen wie digitale Gewalt oder sexuelle Belästigung ins Gespräch zu kommen, hilft es, eine möglichst entspannte Situation zu schaffen. Die folgenden Ansätze erleichtern den Einstieg:

Wähle den richtigen Zeitpunkt

Beginne ein solches Gespräch nicht zwischen Tür und Angel, kurz vor Terminen oder wenn der oder die Jugendliche sichtlich gestresst und müde ist. Ein ruhiger Nachmittag oder ein entspanntes Wochenende eignen sich deutlich besser.

Fang klein an

Frag erst mal, wie der Tag war, erkundige dich nach Schulfreundinnen und -freunden oder sprich über ein gemeinsames Vorhaben. Gleich mit einem unangenehmen Thema zu starten, kann beängstigend wirken und zu einer Abwehrhaltung führen.

Mach etwas während des Gesprächs

Ein Spaziergang, eine Autofahrt, gemeinsames Zeichnen oder Sport – wenn du während des Gesprächs etwas tust, nimmt das der Situation die Intensität. Vermeide, dass ein „Jetzt wird es ernst“-Gefühl entsteht.

Nutze Nachrichtenberichte oder Szenarien

Erkläre, dass du einen Bericht über das Thema gesehen hast oder dass das Kind einer bekannten Person Ähnliches erlebt hat. Frag ganz unverbindlich, was Jugendliche im Bekanntenkreis darüber wissen und was sie selbst in so einer Situation tun würden.

Drück dich klar aus

Wenn du das Thema ansprichst, vermeide unklare Formulierungen und rede nicht drum herum. Das löst eher Unbehagen und Verunsicherung aus.

Akzeptiere ein „Jetzt nicht“

Wenn dein Kind blockt oder signalisiert, gerade nicht reden zu wollen, erzwinge es nicht. Biete stattdessen einen konkreten Alternativzeitpunkt an (z. B. „Alles klar, lass uns morgen kurz darüber sprechen.“), um zu zeigen, dass dir das Thema wichtig bleibt.

Akzeptiere ein: „Generell nicht“

Für viele Jugendliche ist digitale sexuelle Gewalt ein so schambehaftetes Thema, dass sie lieber mit ihren Freundinnen und Freunden statt mit ihren Eltern darüber sprechen möchten. Signalisiere, dass sie sich auch an andere erwachsene Vertrauenspersonen wenden können und dass du trotzdem ansprechbar bleibst.

Das ist im Gespräch wichtig

Wenn Jugendliche von sexuellen Belästigungen, Übergriffen oder Gewalt online berichten, bestimmt deine erste Reaktion, ob sie sich weiter öffnen und Unterstützung annehmen.

Sicherheit vermitteln

Klar signalisieren, dass das Problem lösbar ist und die Belastung ein Ende haben wird.

Du kannst sagen: „Das ist im Moment eine sehr unangenehme Situation, aber das lässt sich regeln. Wir finden dafür eine Lösung.“

Sachlich einordnen, was passiert ist

Stress, Ärger oder Verunsicherung als völlig normale Reaktion auf den Vorfall einordnen.

Du kannst sagen: „Dass du jetzt durcheinander bist und dich die Situation stresst oder wütend macht, ist absolut verständlich. Das würde jedem so gehen. Wir sortieren jetzt mal, was passiert ist und was wir am besten machen.“

Jugendliche ernst nehmen und Vertrauen stärken

Wenn sich Jugendliche anvertrauen, solltest du das unbedingt ernst nehmen, es ist ein großer Vertrauensbeweis. Viele Jugendliche schämen sich oder fühlen sich schuldig, wenn sie von sexueller Belästigung, Übergriffen oder Gewalt im Internet betroffen sind. Reagiere verständnisvoll und mache keine Vorwürfe. 

Du kannst sagen: „Ich bin wirklich froh, dass du zu mir gekommen bist und mir das erzählst. Es gehört viel Mut dazu, darüber zu sprechen, und wir stehen das jetzt gemeinsam durch.“

Konsequenzen ausschließen

Sofort klarstellen, dass es keinen Ärger oder Geräteverbote gibt.

Du kannst sagen: „Danke, dass du mir das sagst. Du kriegst keinen Ärger und ich nehme dir auch nicht das Handy weg. Wir kümmern uns jetzt zusammen darum.“

Verantwortung richtig zuweisen

Jugendlichen direkt signalisieren, dass das Fehlverhalten allein beim Täter oder der Täterin liegt.

Du kannst sagen: „Du hast nichts falsch gemacht. Du wurdest getäuscht und ausgenutzt. Die Schuld liegt komplett dort, nicht bei dir.“

Keinen Befragungsdruck aufbauen

Jugendlichen das Tempo überlassen und nicht nach unangenehmen Details bohren.

Du kannst sagen: „Erzähl mir im Moment nur das, was für dich in Ordnung ist. Ich höre dir erst mal einfach zu.“

Gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen

Jugendliche aktiv einbeziehen und die nächsten Schritte gemeinsam entscheiden.

Du kannst sagen: Wir überlegen gemeinsam, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, und ich begleite dich dabei. Was ist für dich im ersten Schritt wichtig, damit du dich sicherer fühlst?

Wenn etwas passiert ist –
werde sofort aktiv
Die wichtigsten Schritte

  1. Beweise sichern

    Screenshots von Chats, Profilen, Nutzernamen und Drohungen machen.
    Wie das geht und was zu beachten ist, erfährst du hier.

  2. Kontakt blockieren

    Blockiere die Person direkt auf der Plattform oder in der App. Wie das geht und was zu beachten ist, erfährst du hier.

  3. Illegale Inhalte melden

    Illegale Inhalte melden und Löschung beantragen.
    Zum Beispiel hier.

  4. Straftaten anzeigen

    Du kannst strafbare Handlungen im Zusammenhang mit digitaler sexueller Gewalt bei einer Polizeiwache in deiner Nähe oder bei der Onlinewache anzeigen. Wenn du dir unsicher bist und dich beraten lassen möchtest: Hier findest du Anlaufstellen.

Wenn du dir unsicher bist und dich beraten lassen möchtest: Hier findest du Anlaufstellen

Lass nicht zu, dass sexuelle Belästigung, Übergriffe und digitale sexuelle Gewalt normal werden!  Offene Gespräche und gemeinsames Melden oder Anzeigen sind entscheidend, um Jugendliche zu schützen. Wichtig ist: Betroffene tragen keine Schuld. Hilfe holen ist ein Zeichen von Stärke.

Beraten lassen

Jugendliche haben dir davon berichtet, dass jemand im Internet sexuelle Handlungen von ihnen verlangt? Oder dass sie mit intimen Bildern erpresst werden? Ihr müsst damit nicht allein bleiben. Sucht euch kompetente Beratung.

Beraten lassen:

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Melden und Löschen

Wenn Missbrauchsdarstellungen von Jugendlichen, die sich dir anvertraut haben, im Internet verbreitet werden, kannst du handeln. Es gibt Anlaufstellen, bei denen du das melden kannst und die dir dabei helfen, dass die Bilder online wirklich gelöscht werden.

Melden und löschen lassen:

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Wichtigste Schritte

Anzeigen

Cybergrooming, Erpressung mit Nacktbildern, Erstellung von Deepfakes: Es gibt vieles im Internet, das nicht okay ist. Vieles ist sogar strafbar. Wenn dir Jugendliche davon berichten, dass sie sowas im Netz erleben mussten: Du kannst es bei der Polizei anzeigen. Entweder bei der nächsten Polizeiwache oder online:

Anzeigen

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Sexuelle Belästigung, Übergriffe und Gewalt – das sind die Online-Risiken

Cybergrooming

Täter und Täterinnen suchen im Internet gezielt Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen. Sie geben sich oft als Gleichaltrige aus und bauen über Wochen Vertrauen auf. Ihr Ziel ist es, sexuelle Bilder, sexuelle Handlungen oder persönliche Treffen mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs zu erreichen.

Das Einwirken auf Minderjährige im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, ist nach §§ 176a, 176b StGB strafbar.

Missbrauchsdarstellungen

Missbrauchsdarstellungen (oft umgangssprachlich als Kinder- oder Jugendpornografie bezeichnet) sind Bilder, Videos, Livestreams, die sexuelle Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche zeigen, die Genitalien von Kindern und Jugendlichen in sexuell aufreizender Weise oder Minderjährige in aufreizend-geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen (Posingbilder). Missbrauchsdarstellungen entstehen oft durch tatsächliche sexuelle Straftaten oder auch durch Künstliche Intelligenz (KI). 

Der Besitz, die Herstellung, der Erwerb und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen sind, sind nach §§ 184b, 184c StGB strafbar.

Deepfakes / Deepnudes

Mit KI-Software künstlich erzeugte, täuschend echte Nacktbilder oder -videos von realen Personen.

Das Erstellen und Verbreiten von manipulierten intimen Aufnahmen verletzt Persönlichkeitsrechte. Handelt es sich um wirklichkeitsnahe KI-generierte Missbrauchsdarstellungen, greifen gesetzliche Verbote zu Herstellung, Erwerb, Besitz und Verbreitung solcher Inhalte (§§184b, 184 c StGB).

Missbräuchliches Sexting

Sexting bedeutet das freiwillige Verschicken intimer Nachrichten oder Bilder. Missbräuchlich wird Sexting dann, wenn solche Inhalte gegen den Willen der Person gespeichert, weitergeleitet oder verwendet werden. 

Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen kann nach § 184b StGB oder § 184 c StGB strafbar sein. Auch können die § 184 k StGB oder § 201 a StGB erfüllt sein.

Cyberflashing

Wenn Menschen intime Fotos ohne Einverständnis an andere schicken, spricht man von Cyberflashing. Gerade für Kinder und Jugendliche kann das sehr unangenehm bis verstörend sein. Am häufigsten sind sogenannte Dickpics. Das sind Bilder von männlichen Genitalien, die über Messenger, soziale Medien oder andere digitale Wege verschickt werden. Viele Jugendliche empfinden solche Nachrichten als belästigend oder einschüchternd. 

Das Versenden pornografischer Schriften oder Bilder an Minderjährige ist nach § 184 StGB strafbar.

Sextortion

Täter und Täterinnen drohen mit der Veröffentlichung intimer Fotos oder Videos der betroffenen Person, um Geld oder weitere sexuelle Fotos oder Videos zu erpressen.

Geldforderungen oder Handlungen unter Androhung der Veröffentlichung privater Aufnahmen können als Erpressung nach § 253 StGB, Nötigung nach § 240 StGB oder Bedrohung nach § 241 StGB strafbar sein. Das unbefugte Veröffentlichen von Bildern oder Videos kann nach den §§ 184b, 184 c StGB oder nach § 202a StGB strafbar sein.

Taschengeld-Treffen (TG-Treffen)

Täter oder Täterinnen bahnen meistens in Chats reale Treffen an, bei denen Jugendliche dann finanzielle Zuwendungen oder Geschenke („Taschengeld“) im Austausch für sexuelle Handlungen erhalten.

Die Vermittlung oder Inanspruchnahme sexueller Handlungen von Minderjährigen gegen Bezahlung ist in Deutschland verboten und ist nach §181a StGB strafbar.

Loverboy-Methode

Täter und Täterinnen nutzen soziale Medien oder Messenger, um Jugendliche gezielt anzusprechen und zu manipulieren. Sie täuschen eine Liebesbeziehung vor und drängen Jugendliche dazu, den Kontakt zu Familie, Freundinnen und Freunden Schritt für Schritt abzubrechen. Oft wird behauptet, in einer finanziellen Notlage zu sein (oder Schulden zu haben). Betroffene Personen werden aufgefordert „aus Liebe“ Geld durch Prostitution zu verdienen. Oft kommen auch Gewalt, Drohungen oder die Erpressung mit intimen Fotos hinzu. 

Methoden, die auf emotionaler Abhängigkeit beruhen, um Personen später sexuell in der Prostitution auszubeuten, können unter die Tatbestände des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung fallen  und nach §§ 232, neuer §179 a StGB strafbar sein.

Live-Streaming von sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige vor laufender Kamera wird in Echtzeit über das Internet übertragen. Live-Streaming liegt auch vor, wenn Minderjährige durch eine dritte Person vor laufender Kamera und auf Anweisung des Täters oder der Täterin (der oder die oft dafür bezahlt) missbraucht werden. 

Livestreaming ist sowohl in 2-Personen als auch in 3-Personen Konstellationen strafbar (u.a. nach §§ 176 a, 176 c StGB). Die Speicherung und Verbreitung solcher Sequenzen kann Straftatbestände der §§ 184 b,184c StGB erfüllen.

Missbräuchliche Nutzung von KI-Chatbots

KI-Chatbots können genutzt werden, um automatisiert und in großem Umfang Manipulationsnachrichten zu erstellen, die gezielt Nähe und Vertrauen aufbauen sollen. Chatbots werden auch genutzt, um kindliche Gesprächspartner zu simulieren, sexuell explizite Inhalte zu erzeugen oder Grooming-Strategien zu testen. Für Kinder und Jugendliche ist schwer erkennbar, ob sie mit einem Menschen oder einer KI kommunizieren.

Die KI-Verordnung der EU verpflichtet KI-Anbieter zu Sicherheitsmaßnahmen gegen missbräuchliche Nutzung von Chatbots. Zudem fallen integrierte Chatbots unter die Vorgaben von Art. 28 Digital Services Act (DSA) zum Schutz Minderjähriger.

Wenn du unsicher bist und dich beraten lassen möchtest – hier bekommst du Unterstützung

Erwachsene

  • Nummer gegen Kummer – Elterntelefon
    Kostenloses, anonymes und telefonisches Beratungsangebot für Mütter, Väter und weitere Bezugspersonen bei Erziehungsfragen und Krisen.
  • klicksafe
    EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz mit umfassenden Informationen, praktischen Leitfäden, Materialien und Ratgebern für den digitalen Alltag.
  • jugendschutz.net
    Zentrales Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet mit tiefgehenden Informationen, Analysen und einer offiziellen Meldestelle.
  • HateAid
    Ausführliche Ratgeber, Leitfäden und konkrete Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation digitaler Verstöße und zur Bekämpfung von digitaler Gewalt.
  • Frag ZEBRA
    Online-Plattform der Landesanstalt für Medien NRW für unabhängige, anonyme Antworten auf individuelle Fragen zu digitalen Medien, Rechten und Internet-Sicherheit.
  • Law4School
    Bundesweite Live-Webinare zur rechtlichen Aufklärung über Cybermobbing, Urheberrecht und digitale Gewalt – konzipiert für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte.
  • BKE Onlineberatung
    Professionelle, kostenfreie Online-Beratung per E-Mail, Forum oder Chat durch die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. für Familien in Krisensituationen.

Wichtigste Schritte

Jugendliche

  •  JUUUPORT
    Ehrenamtliche Jugendliche und junge Erwachsene (JUUUPORT-Scouts) beraten Gleichaltrige vertraulich und auf Augenhöhe bei Problemen im Netz wie Cybermobbing, Erpressung (Sextortion) oder sexueller Belästigung.
  • Schreib-Ollie
    Anonyme, datensichere und kostenfreie Online- und Chat-Beratung des Hilfe-Telefons „Sexueller Missbrauch“ (organisiert von N.I.N.A. e.V.) für Jugendliche und junge Erwachsene, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, digitale Übergriffe erleben oder Unterstützung bei einem Verdacht suchen.
  • Jugendnotmail
    Kostenlose, datengeschützte und anonyme Online- und Chatberatung für Jugendliche bei seelischen Belastungen, akuten Krisen, Mobbing oder Gewalterfahrungen im digitalen Raum.
  • Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon
    Bundesweites, anonymes und gebührenfreies telefonisches Hilfsangebot (unter der Nummer 116 111) sowie Online-Beratung per Chat bei persönlichen Sorgen, Ängsten, Gewalt oder Übergriffen.
  • WEISSER RING – Onlineberatung für Jugendliche
    Professionelle, kostenfreie und anonyme Mail- und Chatberatung der größten deutschen Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, die junge Menschen bei digitalem Stalking, Bedrohung und digitaler Gewalt unterstützt.
  • Dickstinction 
    Online-Tool zur Unterstützung bei der Erstattung einer Strafanzeige. Dient als Hilfestellung für Betroffene und ersetzt keine behördliche Meldestelle.

Wichtigste Schritte

Hilfe-Angebote

Bist Du betroffen? Hat sich dir jemand anvertraut? Hast du eine Vermutung oder einen konkreten Verdacht? Dann wende dich an unsere Hilfe-Angebote:

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Hilfe-Portal

Mit dem bundesweiten Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch möchten wir erreichen, dass alle Menschen beim Thema sexueller Missbrauch die für sie passende Unterstützung finden.
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Hilfe-Telefon

0800 22 55 530

Telefonzeiten:
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di, Do: 15.00 bis 20.00 Uhr

Anonym, kostenfrei & mehrsprachig.
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Online Beratung

Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät auch online. Mit einer anonymen Registrierung bei Schreib-Ollie kannst du datensicher und vertraulich mit den Berater*innen kommunizieren.

Digitale sexuelle Gewalt begleitet Betroffene ein Leben lang. Es gibt kein „Jetzt ist es vorbei, jetzt kann ich abschließen und mein Leben weiterleben.“ Betroffene können nie sicher sein, ob Bilder und Videos nicht doch immer wieder neu ins Netz geladen werden. Das Leben nach digitaler sexueller Gewalt ist ein Leben mit dem Gefühl „es kann mich jederzeit wieder einholen.“ Deswegen setze ich mich dafür ein, dass künftig in Deutschland Darstellungen sexueller Gewalt proaktiv gesucht und konsequent gelöscht werden.

Kerstin Claus

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)

Expertinnen und Experten sind sich einig: Für Kinder und Jugendliche müssen in der digitalen Welt besondere Schutzstandards gelten. Wir wollen deshalb einheitliche europäische Altersgrenzen für Social-Media-Plattformen einführen und dafür sorgen, dass diese für Kinder und Jugendliche sicher gestaltet sind. Wir wollen Prävention und Schutz sinnvoll verbinden mit Bildung und Teilhabe. Hierfür müssen Europa, Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien gemeinsam handeln. Mit unserer Kampagne #nichtwegschieben bauen wir ein starkes Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf und sprechen gezielt Erwachsene an: wenn Kinder und Jugendliche mit Belästigungen, Übergriffen oder Gewalt im Netz konfrontiert sind, geht uns das alle an.

Karin Prien

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Webanalyse / Datenerfassung